Garantiert falsch Informiert

Bildblog berichtet über Medien, die nicht zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden können.

Kurz gesagt: in Deutschland liegt in den ersten 6 Monaten nach Kauf die Beweislast beim Hersteller Händler. Die restlichen 18 Monate der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten liegt sie beim Kunden.

Faktisch bedeutet das, dass 6 Monate lang so ziemlich jeder Artikel der nicht mutwillig beschädigt wurde oder normaler Abnutzung unterliegt, an den Hersteller zurück gegeben werden kann, wenn er defekt ist. Er wird kaum ein Gutachten in Auftrag geben um nachweisen zu können, dass der Kunde den Schaden fahrlässig hervorgerufen hat.

Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um – und dann steht der Kunde bei Problemen im Regen, denn er wird dann ebenfalls wohl kaum ein Gutachten erstellen lassen, das beweist, dass der Schaden durch Fehler im Produkt entstanden ist.

Von daher sind die AppleCare-Leistungen sicherlich keine schlechte Idee. Vor allen Dingen weil Apple-Produkte einen enorm hohen Wiederverkaufswert haben. Wer schon einmal ein iPhone verkauft hat wird wissen, dass der Wertverlust ziemlich genau bei den 25 Euro liegt pro Monat, die die gängigen Mobilfunkanbieter pro Monat an Aufpreis für einen Vertrag mit iPhone verlangen. Alles was also weniger als 25 Euro im Monat kostet (abzüglich der ersten 6 Monate) ist eine gute Idee für einen Kunden. Trotzdem lohnt sich ein Blick in die AppleCare Geschäftsbedingungen.

Der Hinweis der EU-Wächter kann wohl allerhöchstens in Richtung der ersten 6 Monate gehen, auch wenn sie vollmundig von den vollen zwei Jahren sprechen. Die einem dann effektiv aber nichts bringen. Klingt für mich alles irgendwie so als ob da jemand bei der EU wieder mal kurz vor einer Wahl steht bzw. sich profilieren will.

Nachtrag 06.10.2012: Apple hat jetzt eine lustige Tabelle veröffentlicht in der man sich die Unterschiede anschauen kann.

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3 Antworten

  1. Joschka sagt:

    Sehr gut das du das Thema nochmals richtig ansprichst und auch korrekt wiedergibst. Ich als Hörgeräteakustiker hab genau dieses Problem auch bei meinen Produkten. Gerade die älteren Bürgen glauben wirklich das man als EU bürgen 2 Jahre Garantie bekommen muss. und das die Gewährleistung eigentlich eine Verbraucherverarsche der EU ist (wegen der Beweislast. Ein Jahr Garantie habe ich sowieso von da her kommt das meistens nicht zum Zuge die Gewährleistung zu ziehen. Aber ab dem 2ten Jahr wo es interessant wäre ist die Beweislast beim Kunden.. na ja Hauptsache die EU kann sich herausstellen!

  2. Moritz sagt:

    Wo wir gerade bei dem Unterschied Garantie und Gewährleistung sind – so ganz stimmt der Beitrag leider nicht 😉

    „Kurz gesagt: in Deutschland liegt in den ersten 6 Monaten nach Kauf die Beweislast beim Hersteller. Die restlichen 18 Monate der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten liegt sie beim Kunden.“

    Gewährleistung hat nicht der Hersteller zu geben, sondern der Verkäufer. Das ist ein großer Unterschied – kaufe ich meinen Mac bei Gravis, so muss ich die Gewährleistung dort geltend machen, nicht bei Apple.

    Zudem bedeutet Gewährleistung auch nicht, dass die Kaufsache zwei Jahre lang mangelfrei sein muss. Es geht allein um Mängel, die bei Übergabe vorlagen – spätere sind davon nicht abgedeckt. Daran ändert auch die 6-monatige Beweislast nichts, denn sie greift für Mängel, die zweifelsfrei nach der Übergabe auftreten gar nicht ein.

    Die Beweislastumkehr gilt darüber hinaus auch nur im Verhältnis zu einem Verbraucher, wer für sein Gewerbe einkauft hat davon nichts.

    Der Vorwurf der EU geht allein dahin, dass viele Verbraucher die gesetzlichen Regelungen nicht kennen und bei einem Verkauf von AppleCare den Eindruck erhalten können, es wäre die einzige Möglichkeit, irgendwelche Rechte zu erlangen. Dass AppleCare tatsächlich sinnvoll ist, ist eine ganz andere Baustelle.

    • Sebastian Peitsch sagt:

      Hi Moritz,

      Danke! Ich hatte „Händler“ schreiben wollen, nicht Hersteller. Ein nerviger Fehler. Auch der Hinweis bezüglich der Schäden ist so richtig. Ganz normale Abnutzungserscheinungen fallen z.B. nicht unter die Gewährleistung.

      Ich mein ich sollt’s wissen 😉