3 Responses

  1. Joschka

    Sehr gut das du das Thema nochmals richtig ansprichst und auch korrekt wiedergibst. Ich als Hörgeräteakustiker hab genau dieses Problem auch bei meinen Produkten. Gerade die älteren Bürgen glauben wirklich das man als EU bürgen 2 Jahre Garantie bekommen muss. und das die Gewährleistung eigentlich eine Verbraucherverarsche der EU ist (wegen der Beweislast. Ein Jahr Garantie habe ich sowieso von da her kommt das meistens nicht zum Zuge die Gewährleistung zu ziehen. Aber ab dem 2ten Jahr wo es interessant wäre ist die Beweislast beim Kunden.. na ja Hauptsache die EU kann sich herausstellen!

  2. Moritz

    Wo wir gerade bei dem Unterschied Garantie und Gewährleistung sind – so ganz stimmt der Beitrag leider nicht ;-)

    “Kurz gesagt: in Deutschland liegt in den ersten 6 Monaten nach Kauf die Beweislast beim Hersteller. Die restlichen 18 Monate der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten liegt sie beim Kunden.”

    Gewährleistung hat nicht der Hersteller zu geben, sondern der Verkäufer. Das ist ein großer Unterschied – kaufe ich meinen Mac bei Gravis, so muss ich die Gewährleistung dort geltend machen, nicht bei Apple.

    Zudem bedeutet Gewährleistung auch nicht, dass die Kaufsache zwei Jahre lang mangelfrei sein muss. Es geht allein um Mängel, die bei Übergabe vorlagen – spätere sind davon nicht abgedeckt. Daran ändert auch die 6-monatige Beweislast nichts, denn sie greift für Mängel, die zweifelsfrei nach der Übergabe auftreten gar nicht ein.

    Die Beweislastumkehr gilt darüber hinaus auch nur im Verhältnis zu einem Verbraucher, wer für sein Gewerbe einkauft hat davon nichts.

    Der Vorwurf der EU geht allein dahin, dass viele Verbraucher die gesetzlichen Regelungen nicht kennen und bei einem Verkauf von AppleCare den Eindruck erhalten können, es wäre die einzige Möglichkeit, irgendwelche Rechte zu erlangen. Dass AppleCare tatsächlich sinnvoll ist, ist eine ganz andere Baustelle.

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